Geschäftsverteilung AG Jever
Bei den Amtsgerichten wird die Zuständigkeit der Richter, Beamten und Angestellten durch einen sogenannten Geschäftsverteilungsplan geregelt. mehr
Bei den Amtsgerichten wird die Zuständigkeit der Richter, Beamten und Angestellten durch einen sogenannten Geschäftsverteilungsplan geregelt. mehr
Das Landgericht in Jever war für wesentliche Teile der Ziviljustiz und - insoweit ausschließlich - für die Kriminaljustiz zuständig. Es tagte anfangs unter dem Vorsitz des Häuptlings - später des Drosten - mit mehreren Beisitzern samt einem Schreiber. mehr