Allgemeine Erreichbarkeit
Post- und Hausanschrift:
Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1/2, 26441 Jever
Telefon:
(0 44 61) 945 - 0
Telefax:
(0 44 61) 72139
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie vorab einen Termin vereinbaren. Kontaktinformationen erhalten Sie unter der Rubrik Telefon- und Faxverzeichnis.
Beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexible Arbeitszeiten haben. Es kann daher vorkommen, dass außerhalb der Sprechzeiten die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter nicht anwesend ist. Viele Teilzeitkräfte sind nur vormittags anwesend.
E-Mail:
In Rechtssachen werden auf diesem Wege KEINE Eingänge (Klagen, Anträge, etc.) entgegengenommen!
AGJEV-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Die E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Jever dient ausschließlich für Hinweise zur Gestaltung und zum Inhalt der Homepage des Amtsgerichts sowie für kurzfristige Terminabsagen.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP):
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Jever ist unter der Adresse safe-sp1-1367998693442-013280485 zu erreichen.
Ab dem 14.10.2024 können Anträge in Grundbuchsachen ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes Jever gerichtet werden. Die Safe-ID hierfür lautet: DE.Justiz.01a91c86-2e20-4210-8bba-2a648fe3e5c5.0bd9. Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen. Eine Weiterleitung erfolgt nicht.
Korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens:
Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Amtsgerichts Jever erreichen Sie unter
(0 44 61) 945 - 302 (Frau Rechtspflegerin Richter-Gronewold)
AGJEV-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de
Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Niedersächsische Landeshauptkasse
Nord LB - Girozentrale - Hannover, Konto-Nr. 106024359, BLZ 250 500 00IBAN: DE18250500000106024359 BIC: NOLADE2H
De-Mail:
Der De-Mail-Dienstanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30.11.2024 ein. Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb vorübergehend nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. Wir regen an, rechtzeitig auf einen anderen sicheren Übermittlungsweg wie z.B. das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) zurückzugreifen. Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Erprobungsgesetz_Zivilprozess.html?nn=110490 informieren.
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