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Hinweise zum Mahnverfahren

Automatisiertes Mahnverfahren ab
01.09.2005

Ab dem 01.09.2005 können Mahn- und Vollstreckungsbescheide im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg, zu dem auch das Amtsgericht Jever gehört, nur noch im automatisierten Verfahren beantragt und erlassen werden.

Gleichzeitig geht die Zuständigkeit für alle Mahnverfahren niedersachsenweit auf das Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht, über.

Das Amtsgericht Jever ist daher ab dem 01.09.2005 für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids nicht mehr zuständig.

Zuständig ist dann in Niederschsen nur noch das

Amtsgericht Uelzen
- Zentrales Mahngericht -
Postfach 13 63
29503 Uelzen.

Für Mahnanträge ab diesem Zeitpunkt müssen zudem zwingend besondere, maschinell lesbare Vordrucke benutzt werden. Diese erhalten Sie bei den bekannten Vordruckverlagen oder im Einzelhandel.

Zudem ist die Übermittlung unter bestimmten Voraussetzungen auf elektronischem Wege möglich.

Möglich ist ebenfalls, über eine Internetanwendung den Vordruck für das maschinelle Verfahren auszufüllen und zu bedrucken: https://www.online.mahnantrag.de

Über die Internetanwendung kann auch Blankopapier benutzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Uelzen unter http://www.amtsgericht-uelzen.de

oder

bei der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts unter Tel.: 04461 / 945-180

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