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Versteigerungen Amtsgericht Jever

Allgemeine Hinweise zu Zwangsversteigerungsterminen:

Versteigerungstermine können kurzfristig aufgehoben werden, daher wird empfohlen, einen Tag vor dem Termin oder am Terminstag frühzeitig telefonisch beim Gericht (Tel.-Nr. 04461-945-103 oder 945-155) nachzufragen, ob der Termin stattfindet. Gebote können nur mündlich direkt im Versteigerungstermin abgegeben werden. Wenn Sie Gebote abgeben möchten, ist der Personalausweis oder Reisepaß zum Termin mitzubringen. Die Vertretung für Firmen ist durch Vorlage eines beglaubigten Registerauszuges über die Eintragung zu führen.

Auf Verlangen müssen Sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes zahlen.

Zur Sicherheit sind ausschließlich geeignet:

-Bundesbankschecks oder Verrechnungschecks von Kreditinstiuten, die im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften zugelassen sind. Der Scheck muss im Inland zahlbar sein.

- eine unbedingte, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstitutes.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Sicherheitsleistung kann dann noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (Konto AG Jever bei der Nord / LB, IBAN DE18250500000106024359, BIC: NOLADE2HXXX, Verwendung: "Sicherheitsleistung 10 K ...") geleistet werden. Zusätzlich ist das Kassenzeichen erforderlich. Sie finden die erforderlichen Angaben bei den jeweiligen Terminen nach den Hinweisen zur betreibenden Gläubigerin.

Die Zahlungseingangsbestätigung muss im Termin bereits vorliegen (mit einer Bearbeitungszeit von 3-4 Tagen ab Gutschrift auf dem Gerichtskonto ist zu rechnen). Die Rückzahlung erfolgt ebenfalls durch Überweisung.

Es wird daher nahegelegt, als Sicherheitsleistung den Verrechnungsscheck zu verwenden. Dies hätte den Vorteil, dass bei einer sofortigen Zuschlagsversagung der Scheck unmittelbar nach dem Termin zurückgegeben werden kann, im Gegensatz zu der Bearbeitungszeit bei der Rücküberweisung.

In einem ersten Versteigerungstermin sollten mindestens 70 % des Verkehrswertes geboten werden (7/10-Grenze). Wenn das Gebot darunter liegt, kann auf Antrag der Zuschlag versagt werden. Sollte diese Wertgrenze in späteren Terminen wegfallen, wird gesondert darauf hingewiesen.

Das Verkehrswertgutachten kann zu den Dienststunden auf der Geschäftsstelle des Gerichts, Zimmer 103 bzw. Zimmer 155, oder im Versteigerungstermin eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Serviceeinheit oder der zuständige Rechtspfleger. Eine Innenbesichtigung der Versteigerungobjekte ist nur mit Genehmigung des/der Eigentümer möglich. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dem Wertgutachten enthaltenen Angaben wird nicht übernommen.

Maßgebend ist die Veröffentlichung im Veröffentlichungsportal (www.zvg-portal.de).


Nähere Auskünfte zu den folgenden Versteigerungsobjekten unter der Telefonnummer: 04461/945-103 oder 945-180. Dabei geben Sie bitte das Aktenzeichen des Gerichts (10 K ...... ) an.

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Wenn Sie Meistbietende/r geblieben sind und den Zuschlag bekommen haben, entstehen für Sie noch folgende Kosten:

4 % Zinsen vom Tag des Zuschlags bis zum Verteilungstermin (Können Sie vermeiden, indem Sie den Versteigerungserlös gleich einzahlen),

4,5 % Grunderwerbsteuer ans Finanzamt,

Kosten für die Eintragung ins Grundbuch,

Es entstehen keine Notarkosten,

Gebühren für die Erteilung des Zuschlags.

Letztere bestimmen sich nach der Höhe des abgegebenen Gebotes und evtl. bestehenbleibender Rechte.

Beispiel: Bei einem Gebot bis zu 110.000 Euro sind 428,-- Euro Gebühren zu zahlen, bei einem Gebot bis zu 200.000 Euro sind 729,-- Euro zu zahlen, bei einem Gebot bis zu 500.000 Euro sind es 1.478,-- Euro.

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Bild zum Thema Zwangsversteigerungstermine Bildrechte: grafolux & eye-server
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