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Der Gerichtsstandort Jever

Bereits in der Herrschaft Jever waren ein Land- und Stadtgericht vorhanden.

Das Landgericht in Jever war für wesentliche Teile der Ziviljustiz und - insoweit ausschließlich - für die Kriminaljustiz zuständig. Es tagte anfangs unter dem Vorsitz des Häuptlings - später des Drosten - mit mehreren Beisitzern samt einem Schreiber. Aus der Funktion des Schreibers entwickelte sich ein ständiger Amtsträger, der erstmalig 1514 urkundlich belegte Landrichter. Dieser führte das Protokoll und vertrat den Drosten in dessen Abwesenheit. Schon aus der Gerichtsordnung der Herrscherin von Jever, Fräulein Maria (1500 - 1575), ist zu ersehen, dass die Leitung der Gerichtsverhandlungen vom Drosten immer mehr in die Hände des Landrichters überging. Seit Ende des 16. Jahrhunderts waren alle Landgerichtsmitglieder Juristen.

Das Stadtgericht in Jever zeigte in seiner Besetzung das Kollegium auf, das auch für die städtische Verwaltung zuständig war, nämlich den Rat. Seine Zuständigkeit erstreckte sich insbesondere auf Zivilstreitigkeiten der Bürger der "umwallten Stadt" und sogen. Brüchsachen. Gegen die Entscheidungen des Stadtgerichts in Zivilsachen konnte appeliert werden. Zweite Instanz war das Landgericht, wobei der Rat der Stadt in das Appelationsverfahren wiederum eingebunden war.

Für weitere Informationen wird verwiesen auf das Werk von Hellmut Rogowski, Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und Stadt Jever (von den Anfängen bis zum Jahre 1807), Stalling Verlag, Oldenburg (Oldb.), 1967.

Die 1858 durchgeführte oldenburgische Verwaltungs- und Gebietsreform erfaßte auch das Gerichtswesen. Die Justiz wurde weitgehend von der Verwaltung getrennt. Das Landgericht in Jever wurde aufgelöst und ein Amtsgericht eingerichtet. Von dem Amtsgericht ging der Rechtszug an das mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1857 eingerichtete Obergericht in Varel, welches weitgehend die Aufgabe Landgerichts übernommen hatte.

Heute sind das Land- und das Oberlandesgericht in Oldenburg Rechtsmittelinstanz für die Entscheidungen des Amtsgerichts Jever.

Die Räumlichkeiten des Amtsgerichts Jever:

Das Amtsgericht Jever ist heute in mehreren zusammenhängenden Gebäudeteilten untergebracht. Es handelt sich dabei einmal um das "Richthaus", dessen über eine zweiläufige Freitreppe zu erreichendes Untergeschoss in den Jahren 1703/1704 unter dem Fürsten Carl Wilhelm von Anhalt-Zerbst erbaut wurde. Nach dessen Bau durften Gerichtssitzungen nicht mehr in den Privathäusern der Richter abgehalten werden. Das Obergeschoss des Gebäudes wurde erst 1827 unter Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg aufgestockt. Zur Ostseite ist das Gebäude 1884 um einen Anbau erweitert worden. Der älteste Teil des heutigen Amtsgerichts befindet sich im westlichen Teil des Gebäudes. Es handelt sich um den ehemaligen "Marstall", der ca. 1620 erbaut wurde und ursprünglich als "Ballhaus" für Ballspiele, einer Art Tennis, diente. Vor der grundlegenden Renovierung der Bauten in den Jahren 1993 bis 1997 wurde es als Büro- und Abstellraum sowie in einem Anbau als Hausmeisterwohnung genutzt. Der hintere Teil des "Marstalls" wurde 1882 abgebrochen. Im Zuge der Renovierungsarbeiten wurde dieser Teil des Gebäudes 1997 komplett neu aufgebaut und umfasst heute u. a. mehrere Sitzungssäle sowie im Erdgeschoß das Grundbuchamt. Ferner wurde der Haupteingang des Amtsgerichts vom ehemaligen "Richthaus" in den "Marstall" verlegt.

"Hier gelangen Sie zu den Bildern der einzelnen Gebäudeabschnitte:"

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