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Grundbuchabrufverfahren

Das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen =SolumSTAR ist beim Amtsgericht Jever seit Anfang 2004 eingeführt.

Ausführliche Informationen zur Benutzung und zu den Kosten erhalten Sie auf der Seite

Grundbuchabrufverfahren beim Oberlandesgericht Celle

Achtung zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister!

Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte und zusätzliche Gebühren.

In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

AH
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