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Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege und üben einen freien Beruf aus. Mit Ihrer Aufgabe, in der Rechtspflege mitzuwirken, treten sie an die Seite der Gerichte und der Staatsanwaltschaften und haben im freiheitlichen Rechtsstaat als berufene Berater und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in allen Rechtsangelegenheiten neben Richtern und Staatsanwälten eine eigenständige Funktion inne. Die Anwaltschaft unterliegt dabei keiner staatlichen Kontrolle und ist unabhängig von staatlicher Einflussnahme. Die Berufsaufsicht über die Anwaltschaft wird von den Rechtsanwaltskammern geführt, die auch die Entscheidungen über die Zulassung der Anwältinnen und Anwälte zum Beruf und den Fortbestand der Zulassung treffen.

Gleichwohl gehören Rechtsgewährung durch den Staat und anwaltliche Tätigkeit untrennbar zusammen. Rechtsanwälte treten als Strafverteidiger auf, vertreten die Interessen ihrer Mandanten z. B. in Zivil- und Verwaltungsprozessen, uns sie beraten rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich. Jeder hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten oder Behörden vertreten zu lassen. In manchen gerichtlichen Verfahren - z. B. in Zivilprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten - ist eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sogar zwingend erfoderlich.

Für einen Überblick über zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen folgen Sie bitte diesem Link zur Seite der Bundesrechtsanwaltskammer:


Daneben haben Sie die Möglichkeit über den Link rak-oldenburg die Seite der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg
aufzurufen.

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